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   BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvR 1336/20, 1 BvR 1340/20, 1 BvR 1339/20, 1 BvR 1338/20, 1 BvR 1337/20   

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https://dejure.org/2023,3748
BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvR 1336/20, 1 BvR 1340/20, 1 BvR 1339/20, 1 BvR 1338/20, 1 BvR 1337/20 (https://dejure.org/2023,3748)
BVerfG, Entscheidung vom 01.02.2023 - 1 BvR 1336/20, 1 BvR 1340/20, 1 BvR 1339/20, 1 BvR 1338/20, 1 BvR 1337/20 (https://dejure.org/2023,3748)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Februar 2023 - 1 BvR 1336/20, 1 BvR 1340/20, 1 BvR 1339/20, 1 BvR 1338/20, 1 BvR 1337/20 (https://dejure.org/2023,3748)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das vereinsrechtliche Verbot von "linksunten.indymedia"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 9 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das vereinsrechtliche Verbot von "linksunten.indymedia" - Unzulässigkeit ua mangels hinreichender Darlegung einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie sowie der Selbstbelastungsfreiheit

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen das vereinsrechtliche Verbot von "linksunten.indymedia"; Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das vereinsrechtliche Verbot von "linksunten.indymedia" - Unzulässigkeit ua mangels hinreichender Darlegung einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie sowie der Selbstbelastungsfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 9 Abs. 1 ; GG Art. 9 Abs. 2
    Verfassungsbeschwerde gegen das vereinsrechtliche Verbot von "linksunten.indymedia"; Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das vereinsrechtliche Verbot von "linksunten.indymedia" - Unzulässigkeit ua mangels hinreichender Darlegung einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie sowie der Selbstbelastungsfreiheit

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "linksunten.indymedia" - und das Vereinsverbot

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsanmerkung)

    BVerfG zum linksunten.indymedia-Verbot: Eine vertane Chance

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2773
  • NVwZ 2023, 665
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvR 1336/20
    Eine solche liegt insbesondere vor, wenn Einzelne gezwungen werden, sich selbst der Gefahr der Strafverfolgung auszusetzen (vgl. BVerfGE 56, 37 ).

    Schließlich fehlt eine substantiierte Auseinandersetzung mit der Frage, ob die hier vom Bundesverwaltungsgericht gestellten Anforderungen an die Darlegung der Klagebefugnis auch deshalb nicht zu beanstanden seien, weil für eine damit verbundene notwendige Selbstbezichtigung ein strafprozessuales Verwertungsverbot in Betracht kommen könnte (vgl. BVerfGE 56, 37 ).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvR 1336/20
    Die Selbstbelastungsfreiheit ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützt ist (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 133, 168 m.w.N.); sie vermittelt Schutz vor staatlich erzwungener Selbstbezichtigung.

    Grundsätzlich gilt, dass Tat und Schuld im Strafverfahren prozessordnungsgemäß eigenständig nachgewiesen werden müssen (vgl. BVerfGE 133, 168 ).

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvR 1336/20
    Verfassungsrecht wird von den Gerichten nicht schon dann verletzt, wenn eine Entscheidung am einfachen Recht gemessen objektiv fehlerhaft ist (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 18, 85 ; 113, 88 ; 128, 193 ).

    Vielmehr muss aufgezeigt werden, dass eine spezifische Verletzung von Verfassungsrecht möglich erscheint (stRspr; vgl. BVerfGE 18, 85 ), weil sich die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts in krassem Widerspruch zu den zur Anwendung gebrachten Normen befindet oder Rechtspositionen verkürzt, die der Gesetzgeber unter Konkretisierung allgemeiner verfassungsrechtlicher Prinzipien gewährt hat (vgl. BVerfGE 49, 304 ; 69, 315 ; 71, 354 ; 113, 88 ; 128, 193 ), oder weil das Gericht willkürlich entschieden hat, indem es eine einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt der Norm oder sonst rechtsstaatliche Grundsätze krass verkennt (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 90, 22 ; 96, 189 ).

  • BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96

    Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvR 1336/20
    Verfassungsrecht wird von den Gerichten nicht schon dann verletzt, wenn eine Entscheidung am einfachen Recht gemessen objektiv fehlerhaft ist (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 18, 85 ; 113, 88 ; 128, 193 ).

    Vielmehr muss aufgezeigt werden, dass eine spezifische Verletzung von Verfassungsrecht möglich erscheint (stRspr; vgl. BVerfGE 18, 85 ), weil sich die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts in krassem Widerspruch zu den zur Anwendung gebrachten Normen befindet oder Rechtspositionen verkürzt, die der Gesetzgeber unter Konkretisierung allgemeiner verfassungsrechtlicher Prinzipien gewährt hat (vgl. BVerfGE 49, 304 ; 69, 315 ; 71, 354 ; 113, 88 ; 128, 193 ), oder weil das Gericht willkürlich entschieden hat, indem es eine einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt der Norm oder sonst rechtsstaatliche Grundsätze krass verkennt (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 90, 22 ; 96, 189 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvR 1336/20
    Verfassungsrecht wird von den Gerichten nicht schon dann verletzt, wenn eine Entscheidung am einfachen Recht gemessen objektiv fehlerhaft ist (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 18, 85 ; 113, 88 ; 128, 193 ).

    Vielmehr muss aufgezeigt werden, dass eine spezifische Verletzung von Verfassungsrecht möglich erscheint (stRspr; vgl. BVerfGE 18, 85 ), weil sich die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts in krassem Widerspruch zu den zur Anwendung gebrachten Normen befindet oder Rechtspositionen verkürzt, die der Gesetzgeber unter Konkretisierung allgemeiner verfassungsrechtlicher Prinzipien gewährt hat (vgl. BVerfGE 49, 304 ; 69, 315 ; 71, 354 ; 113, 88 ; 128, 193 ), oder weil das Gericht willkürlich entschieden hat, indem es eine einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt der Norm oder sonst rechtsstaatliche Grundsätze krass verkennt (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 90, 22 ; 96, 189 ).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvR 1336/20
    Vielmehr muss aufgezeigt werden, dass eine spezifische Verletzung von Verfassungsrecht möglich erscheint (stRspr; vgl. BVerfGE 18, 85 ), weil sich die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts in krassem Widerspruch zu den zur Anwendung gebrachten Normen befindet oder Rechtspositionen verkürzt, die der Gesetzgeber unter Konkretisierung allgemeiner verfassungsrechtlicher Prinzipien gewährt hat (vgl. BVerfGE 49, 304 ; 69, 315 ; 71, 354 ; 113, 88 ; 128, 193 ), oder weil das Gericht willkürlich entschieden hat, indem es eine einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt der Norm oder sonst rechtsstaatliche Grundsätze krass verkennt (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 90, 22 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvR 1336/20
    Entgegen den Anforderungen aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde zeigen sie nicht hinreichend substantiiert auf, dass die Möglichkeit besteht, durch die angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen in Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 140, 229 ; 151, 67 ; 159, 223 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14

    Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvR 1336/20
    Entgegen den Anforderungen aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde zeigen sie nicht hinreichend substantiiert auf, dass die Möglichkeit besteht, durch die angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen in Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 140, 229 ; 151, 67 ; 159, 223 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvR 1336/20
    Vielmehr muss aufgezeigt werden, dass eine spezifische Verletzung von Verfassungsrecht möglich erscheint (stRspr; vgl. BVerfGE 18, 85 ), weil sich die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts in krassem Widerspruch zu den zur Anwendung gebrachten Normen befindet oder Rechtspositionen verkürzt, die der Gesetzgeber unter Konkretisierung allgemeiner verfassungsrechtlicher Prinzipien gewährt hat (vgl. BVerfGE 49, 304 ; 69, 315 ; 71, 354 ; 113, 88 ; 128, 193 ), oder weil das Gericht willkürlich entschieden hat, indem es eine einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt der Norm oder sonst rechtsstaatliche Grundsätze krass verkennt (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 90, 22 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvR 1336/20
    Die Selbstbelastungsfreiheit ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützt ist (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 133, 168 m.w.N.); sie vermittelt Schutz vor staatlich erzwungener Selbstbezichtigung.
  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

  • BVerfG, 14.01.1986 - 1 BvR 209/79

    Verfassungsmäßigkeit; Einkünfte aus wissenschaftlicher Arbeit; Einkünfte aus

  • BGH, 13.07.2023 - I ZR 152/21

    muenchen.de

    Für die allein maßgebliche Frage, ob dieses Telemedienangebot die von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gezogene äußere Grenze kommunaler Öffentlichkeitsarbeit überschreitet, kommt es nicht darauf an, ob grundsätzlich am traditionellen Pressebegriff festzuhalten ist, der an das körperliche Druckerzeugnis anknüpft, oder ob auch Online-Medien in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fallen (BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 36] - dortmund.de; vgl. dazu Grabenwarter in Dürig/Herzog/Scholz, GG, 82. Ergänzungslieferung Januar 2018, Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 Rn. 250 bis 254 mwN; bejahend für im Internet veröffentlichte Artikel, die im Wesentlichen inhaltsgleich mit der Druckausgabe sind, BVerfG, NJW 2017, 1537 [juris Rn. 16]; offengelassen für ein Internetportal BVerfG, NVwZ 2023, 665 [juris Rn. 16]; zum Schutz der Pressefreiheit für das Setzen eines in eine pressetypische Stellungnahme eingebetteten Links in einem Onlineartikel vgl. BVerfG, NJW 2012, 1205 [juris Rn. 31]).
  • LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22

    Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der

    Dass es gar keinen Verein "linksunten.indymedia" gebe, es sich lediglich um ein Nachrichtenportal handele, das nicht dem Vereinsrecht, sondern dem Telemedienrecht unterfalle, war eines der insbesondere auch vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Verbotsverfügung vorgebrachten Argumente (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.01.2020 - 6 A 5.19; BVerfG, Beschl. v. 01.02.2023 - 1 BvR 1336/20 u.a.; vgl. hierzu kritisch Werdermann , NVwZ 2019, 1005; befürwortend Baudewin , NVwZ 2021, 1021).
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